SB Treuhand in Uster
Revision Uster

Revision

Simon Berger Treuhand GmbH aus Uster:
Ihr engagierter Experte für die eingeschränkte Revision

Die eingeschränkte Revision in Uster: Unabhängig, kompetent und erfahren

Erfüllt ein Unternehmen nicht die Voraussetzungen für die Durchführung einer ordentlichen Revision, so besteht in den meisten Fällen die Verpflichtung, eine eingeschränkte Revision durchzuführen. Als Experte in diesem Bereich ist es mir wichtig, dass die eingeschränkte Revision nicht nur eine gesetzliche Vorschrift erfüllt. Sie ist darüber hinaus für das Unternehmen und seine Geschäftsleitung eine wertvolle Massnahme zur frühzeitigen Erkennung von Risiken und hilft ausserdem dabei, strategische Ziele sicher zu erreichen.

Wenn es um die eingeschränkte Revision für Ihr Unternehmen geht, dann bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie. Ich analysiere die Jahresrechnung, bespreche die Geschäftszahlen mit Ihnen, führe die eingeschränkte Revision fachkundig durch und erstelle die Berichte an die Generalversammlung, die Gesellschafterversammlung oder die Bank. Im Folgenden erfahren Sie mehr über meine Tätigkeit in diesem Bereich in Uster und Umgebung.

Ordentliche Revision und eingeschränkte Revision: Das sind die Unterschiede

Vielleicht fragen Sie sich, welche Unternehmen in der Schweiz zur ordentlichen Revision verpflichtet sind und bei welchen die weniger aufwendige Variante der eingeschränkten Revision ausreicht. Hier gelten eindeutige gesetzliche Regeln und Vorschriften. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass alle Unternehmen, mit Ausnahme von Personengesellschaften, eine eingeschränkte Revision vornehmen müssen, wenn sie nicht zur Durchführung einer ordentlichen Revision verpflichtet sind.

Die Verpflichtung zur ordentlichen Revision besteht in folgenden Fällen:

  1. Es handelt sich um eine Publikumsgesellschaft
  2. Die Gesellschaft ist wirtschaftlich bedeutend
  3. Die Gesellschaft muss eine Konzernrechnung erstellen

Die Frage nach der wirtschaftlichen Bedeutsamkeit entscheidet sich anhand des Umsatzes, der Bilanzsumme und der Anzahl an Vollzeitstellen. Um als wirtschaftlich nicht bedeutend zu gelten und somit nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet zu sein, muss die Bilanzsumme unter 20 Mio. Franken, der Umsatz unter 40 Mio. Franken und die Anzahl der Vollzeitstellen unter 250 liegen. Wenn Sie unsicher darüber sind, zu welcher Form der Revision Ihr Unternehmen verpflichtet ist, dann berate ich Sie gerne zu diesem Thema.

Meine Dienstleistungen in Sachen Revision in der Übersicht

Die Revision der Jahresrechnung nach den Standards der eingeschränkten Revision besteht aus verschiedenen Aufgaben und setzt ein kompetentes und verantwortungsvolles Handeln voraus. Ich biete meinen Kunden in und um Uster gerne die folgenden Dienstleistungen in diesem Zusammenhang an:

Ich führe alle mir anvertrauten Arbeiten mit grösstmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durch.

Opting-Up und Opting-Out: Wichtige Optionen bei der Revision

Die Revision bietet Unternehmen in der Schweiz zwei interessante Optionen. Zum einen können Gesellschaften, die eigentlich nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, diese dennoch auf freiwilliger Basis durchführen lassen. Dies bezeichnet man als Opting-Up. Die Vorgehensweise kommt unter anderem infrage, wenn besonders grosser Wert auf eine gute Buchführung gelegt wird oder wenn die Glaubwürdigkeit des Unternehmens gesteigert werden soll.

Ausserdem steht eine Opting-Out Option zur Verfügung, bei der auf die eingeschränkte Revision verzichtet wird. Dies ist nur für Gesellschaften möglich, die nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind. Darüber hinaus muss es im Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen geben. Nicht zuletzt müssen alle Aktionäre oder Gesellschafter ausdrücklich auf die Revision verzichten. Auf Wunsch berate ich Sie gerne über Ihre Optionen in Bezug auf die Revision.

Revision für Uster und Umgebung: Ihr erfahrener und kompetenter Partner

Im Bereich Revision der Jahresrechnung nach den Standards der eingeschränkten Revision verfüge ich über viel Erfahrung. Darüber hinaus halte ich meine Kenntnisse stets auf einem aktuellen Stand, um meine Kunden optimal beraten und begleiten zu können.

Wenn Sie Fragen zur Revision haben oder mehr über meine Dienstleistungen in diesem Bereich erfahren wollen, dann freue ich mich sehr auf den Kontakt mit Ihnen. Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine Nachricht.

Simon Berger, Treuhand Uster